FONDS JACQUES CERF – REGLEMENT & ONLINE-KANDIDATUR

WICHTIGER HINWEIS:
Bitte lesen Sie das folgende Reglement sorgfältig durch. Am Ende dieser Seite können Sie dann an der Ausschreibung teilnehmen und Ihr Werk über die Online-Plattform einreichen.

FONDS JACQUES CERFAUSSCHREIBUNG ZUR EINREICHUNG NEUER KOMPOSITIONEN


REGLEMENT

Der «Fonds Jacques Cerf» wurde 2020 auf Initiative von Colette Cerf und auf Wunsch ihres verstorbenen Mannes Jacques Cerf, eines Musikers und Komponisten klassischer Werke aus dem Kanton Waadt (1932–2019), gebildet. 

Die Ausschreibung «Neue Kompositionen» steht im Einklang mit dem Anliegen des Komponisten Jacques Cerf, junge Talente nach dem Abschluss ihres Studiums zu fördern. Ziel ist es, die ersten Anfänge dieser Alumni in ihrem professionellen Musikleben aufzuwerten und zu unterstützen.

1. Teilnahmeberechtigte

Der Aufruf richtet sich an Alumni (ehemalige Studierende) von Schweizer Musikhochschulen (Bachelor- oder Masterabschluss zwischen Juni 2018 und Juni 2023), die durch ihre Herkunft oder ihren Wohnort einen Bezug zur Schweiz aufweisen.

2. Preise

  • CHF 1’000.- für die 10 vorausgewählten Kandidaturen (Kompositionsentwürfe / Dossier)
  • CHF 10’000.- für das ausgewählte Werk (auskomponiert)

3. Vorgaben

3.1. Instrumentierung

  • Das eingereichte Werk darf höchstens für ein Ensemble aus 38 Musikerinnen und Musiker komponiert sein;
  • Die Instrumentierung muss sich grundsätzlich an den an der HEMU unterrichteten Hauptfächern und an der zur Verfügung stehenden Besetzung orientieren[1]und muss der HEMU zur vorgängigen Genehmigung unterbreitet werden;
  • Das Werk kann sich der Elektroakustik[2]bedienen und ist auf keine bestimmte Stilrichtung beschränkt.

[1] Abhängig von der verfügbaren Besetzung, nähere Informationen erteilt Urs Schnell
[2] Nur Stereoübertragung mit nur einem Toningenieur und maximal vier Kanälen.

3.2. Thema

Die Thematik des Werkes kann frei gewählt werden.

3.3. Dauer

Die Dauer des Werkes sollte zwischen 10 und 12 Minuten betragen. Die genaue Dauer ist auf der ersten Seite der Partitur anzugeben.

4. Auswahl

Die Auswahl erfolgt in zwei Phasen:

4.1. Erste Phase: Vorauswahl von 10 Kandidaturen durch eine Jury

Die 10 ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten einen Betrag von CHF 1’000.- für ihren Kompositionsentwurf und werden eingeladen, das fertig komponierte Werk einzureichen.
Eingabefrist: 15. Januar 2024

4.2. Zweite Phase: Auswahl eines auskomponierten Werkes durch eine Jury

Aus den 10 vorausgewählten Kandidaturen wählt die Jury ein Werk aus, das der Öffentlichkeit vorgestellt und mit einem Preisgeld von CHF 10’000.– ausgezeichnet wird.
Eingabefrist: 30. August 2024

EINZUREICHENDE DOKUMENTE
➭ In zwei Phasen

Erste Phase (4.1):

Vorauswahl von 10 Kandidaturen durch eine Jury, auf Basis eines Beschriebs
➭ Für die erste Phase wird noch keine auskomponierte Partitur erwartet.

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über die Online-Plattform der FONDATION SUISA bis 15. Januar 2024:

Vollständig ausgefülltes Online-Formular, einschliesslich:
○ Ihre persönlichen Angaben;
○ eine text- oder bildgestützte Beschreibung des Kompositionsprojekts, eventuell Kompositionsskizzen;
◦ audiovisuelle Dokumente mit musikalischen Beispielen bisher entstandener Werke;
○ ein Lebenslauf der Komponistin bzw. des Komponisten (inklusive Studiennachweis).


Zweite Phase (4.2):

Auswahl eines Werkes durch eine Jury, auf Basis der eingereichten Partitur
➭ BITTE BEACHTEN: Die 2. Phase betrifft nur die 10 vorselektierten Kandidaturen.

Nach dieser Vorauswahl werden die 10 ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen, ihr fertiges Werk einzureichen.
Folgende Dokumente sind bis zum 30. August 2024 über die Online-Plattform einzureichen:

Vollständig ausgefülltes Online-Formular, einschliesslich:
○ Ihre persönlichen Angaben;
○ ausgeschriebene Partitur im PDF-Format;
○ Beschreibung des komponierten Werks (maximal 2500 Zeichen);
○ Portraitfoto der Komponistin oder des Komponisten im JPEG-Format (maximal 2 MB);
○ Sollte das Werk mithilfe eines Notensatzprogramms komponiert worden sein, kann eine Audiodatei eingereicht werden, wobei dies jedoch nicht zwingend ist.

5. Aufführung des ausgewählten Werks

  • Das gesamte Werkmaterial (Partitur und Einzelstimmen) ist bis spätestens 10. Oktober 2024 auf elektronischem Wege (PDF-Format) bei der FONDATION SUISA einzureichen;
  • Die Rechte werden durch die bestehenden Rechtsvorschriften geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei der ausgewählten Komponistin bzw. dem ausgewählten Komponisten;
  • Das ausgewählte Werk darf nicht vor dem Datum seiner Uraufführung durch das Orchester der HEMU und der Sinfonietta Lausanne am 5. Dezember 2024 aufgeführt werden.

6. Teilnahmebedingungen

  • Das eingereichte Werk darf nicht anderweitig veröffentlicht worden sein;
  • Die Teilnahme am Aufruf zur Einreichung neuer Kompositionen erfolgt ausschliesslich online. Einreichungen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, unvollständig sind oder deren Dateien nicht die Bedingungen erfüllen, sind unzulässig und sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

7. Schlussbestimmungen

Mit der Teilnahme an diesem Aufruf akzeptieren die Komponistinnen und Komponisten sämtliche Bedingungen und halten sich an die urheberrechtlichen Bestimmungen.

8. Einsprachen

  • Die Entscheide der Jury sind unanfechtbar;
  • Die Entscheide werden allen Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt;
  • Gerichtsstand ist Lausanne VD.

9. Kontakt und Informationen

Urs Schnell
fondscerf@fondation-suisa.ch

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Wir freuen uns auf Ihr musikalisches Werk.