Neuer Stiftungsrat per 1. Januar 2024

Die Schweizer Musikszene wandelt sich und mit ihr auch das Stiftungswesen: Nach der Überarbeitung des Förderreglementes und der Einführung eines neuen Online-Gesuchstools hat die FONDATION SUISA nun auch ihren Stiftungsrat neu bestellt. Die Änderungen garantieren, dass sich die Stiftung auch in Zukunft auf Augenhöhe mit dem aktuellen Musikschaffen bewegt und der Stiftungsauftrag auf optimale Weise erfüllt werden kann.

Anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2023 hat der Vorstand der Genossenschaft SUISA, als zuständiges Wahlgremium, den Stiftungsrat der FONDATION SUISA neu bestellt. Dieser Wahl vorausgegangen ist eine breit abgestützte Recherchearbeit durch eine Findungskommission, welche mit zahlreichen weiteren Personen intensive Gespräche geführt hat.

Auslöser für diese Neubesetzung war die Reorganisation der Stiftungsurkunde und Reglemente und damit verknüpft die Verkleinerung des bisher zwölf Mitglieder umfassenden Gremiums auf fünf Personen.

Dieser strategische Entscheid wurde vom aktuellen Stiftungsrat angestossen und in Zusammenarbeit mit der Direktion umgesetzt. Mit dem geschlossenen Rücktritt des gesamten Stiftungsrates ist der Weg nun frei, diese Reorganisation umzusetzen.

Stiftungsratspräsident Marc Savary unterstreicht in seinem Vorwort zum aktuellen Tätigkeitsbericht die Wichtigkeit dieser strukturellen Veränderungen. Sie seien unabdingbar, um die strategischen Überlegungen im verkleinerten Stiftungsrat sowie die künstlerischen Entscheidungen in den neu definierten Fachkommissionen besser erfassen zu können. Savary schliesst mit den Worten: «Am Ende meines letzten Jahres als Präsident werde ich meiner Nachfolge eine Stiftung übergeben können, die in der Lage ist, die Herausforderungen der Welt danach zu bewältigen und gleichzeitig dem Auftrag treu zu bleiben, den die in der Genossenschaft SUISA zusammengeschlossenen Bezugsberechtigten ihr anvertraut haben.»

Der neu zusammengesetzte Stiftungsrat wird seine Aufgaben per 1. Januar 2024 übernehmen, bis dahin wird das aktuelle Gremium noch die Verantwortung tragen. 

Der Stiftungsrat als oberstes Gremium ist zuständig für die strategische Ausrichtung der Stiftung vor dem Hintergrund des Stiftungszwecks.

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